Hausordnung / Allgemeine Geschäftsbedingungen

In der folgenden Ordnung finden Sie die Hausordnung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Veranstaltungsgelände und die dazugehörigen Bereiche (einschließlich Parkplatz, Agrobaan, Jan Poelsweg) von Pullingdays Ysselsteyn. Sie sind verpflichtet, diese Regeln einzuhalten. Bei Verstößen gegen die Hausordnung oder sonstigem Fehlverhalten kann die Polizei sofort und ohne Rücksicht auf die Person verständigt werden und der Zutritt verweigert oder von der Veranstaltung verwiesen werden. Der Zutritt kann Ihnen von jedem Freiwilligen/Mitarbeiter von Pullingdays Ysselsteyn verweigert werden. Mit dem Besuch des Festivals akzeptieren Sie diese Regeln (stillschweigend). Sollten diese Regeln etwas nicht vorsehen, hat die Organisation das entscheidende Stimmrecht.

1.Befolgen Sie die Anweisungen des Personals
Befolgen Sie stets die Anweisungen der Freiwilligen/Mitarbeiter von Pullingdays Ysselsteyn. Wenn die Vorschriften etwas nicht vorsehen, haben die Freiwilligen/Mitarbeiter das letzte Wort. Wenn ein Mitarbeiter entscheidet, Ihnen den Zugang zum Gelände zu verweigern, haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.

2.Trinken durch Freiwillige
Bar-Freiwillige und Bar-Manager dürfen während ihrer (Bar-)Schicht keine alkoholischen Getränke konsumieren. Alle anderen Freiwilligen, sofern sie das gesetzliche Mindestalter für den Alkoholkonsum erreicht haben, dürfen alkoholische Getränke in sehr moderaten Mengen konsumieren.

3.Zugang
Für den Zutritt zur Veranstaltung gibt es kein Mindestalter. Besucher müssen sich jederzeit mit einem gültigen Ausweis ausweisen können. Besucher unter 12 Jahren erhalten nur in Begleitung eines Erwachsenen Zutritt.

3a.Eintrittskarten und Gastronomiegutscheinen
Der Weiterverkauf von Eintrittskarten an Dritte und/oder deren Weitergabe an Dritte zu gewerblichen Zwecken ist untersagt. Bereits erworbene Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen und sind nur für die angegebene Ausgabe gültig. Bereits erworbene Gastronomiegutscheine werden nicht zurückgenommen bzw. sind nicht umtauschbar. Programmänderungen bleiben vorbehalten.

3b.Suchvorgänge/Zugriffskontrolle
Am Eingang zum Festivalgelände und/oder den angrenzenden Bereichen kann eine Kontrolle durchgeführt werden. Sie sind verpflichtet, bei dieser Kontrolle mitzuwirken. Diese Kontrolle dient dem Schutz aller im Rahmen der allgemeinen Sicherheit. Sie können auch nach Ihrem Ausweis gefragt werden. Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken auf das Festivalgelände ist nicht gestattet. Ihre eigenen Speisen und Getränke können konfisziert werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung besteht. Haustiere sind nicht erlaubt. 

4.Waffen
Das Tragen und Benutzen von Waffen ist strengstens verboten. Bei Verstößen werden Sie zur Abgabe der Waffe(n) aufgefordert (ohne Rückgaberecht) und der Besucher wird der Polizei übergeben.

5.a.Trinken
Das Mitbringen eigener Getränke auf das Wettkampfgelände ist nicht gestattet. Alkoholfreie Getränke dürfen auf den Campingplatz mitgebracht werden, jedoch nur für den persönlichen Gebrauch. Die Organisation hält sich an die im Drank- en Horecawet festgelegten Vorschriften; unter anderem ist Besuchern von Pullingdays Ysselsteyn der Konsum alkoholischer Getränke unter dem gesetzlichen Mindestalter für den Alkoholkonsum untersagt. Die Organisation ist verpflichtet, das Mindestalter festzustellen; im Zweifelsfall ist ein Ausweis erforderlich. Personen unter Alkoholeinfluss wird der Zutritt verweigert. An betrunkene Personen wird KEIN Alkohol ausgeschenkt (wird von der Organisation festgelegt). Eine Sanktion, die gegen Pullingdays Ysselsteyn aufgrund eines Verstoßes gegen das Drank- en Horecawet verhängt wird, wird vom tatsächlichen Täter eingezogen (z. B. wenn jemand unter 18 Jahren beim Konsum alkoholischer Getränke erwischt wird oder ein Besucher alkoholische Getränke an eine Person unter 18 Jahren weitergibt).

5.b.Rauchen
In den Zelten der Veranstaltung herrscht Rauchverbot. Rauchen ist in den Zelten NICHT gestattet. Schäden, die durch einen Verstoß gegen das Rauchverbot gemäß Tabakswet entstehen, werden dem jeweiligen Raucher in Rechnung gestellt. 

6.Drogen
Der Konsum, Gebrauch, Handel oder Besitz von Substanzen, die den psychischen Zustand beeinflussen, ist auf dem Gelände oder in dessen Umgebung strengstens verboten. Sollten bei einem Besucher Drogen gefunden werden, werden diese sofort beschlagnahmt. Die Organisation kann beschließen, dem Besucher den Zutritt zum Gelände zu verweigern oder ihn, falls er sich bereits auf dem Gelände befindet, vom Gelände zu verweisen.

Bei Besitz größerer Mengen Drogen und/oder Verdacht/Erkennung des Drogenhandels wird der Besucher der Polizei übergeben.

7.Unerwünschte Intimitäten
Unerwünschte Intimitäten werden bei Pullingdays Ysselsteyn nicht toleriert. NEIN heißt NEIN.

8.Rassismus
Bei Pullingdays Ysselsteyn wird keinerlei Form von Rassismus oder Diskriminierung toleriert.

9.Agression
Aggression wird bei Pullingdays Ysselsteyn nicht toleriert. Also haltet euch zurück.

10.Abfall
Abfälle müssen innerhalb des Veranstaltungsgeländes verbleiben. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Mülleimern zu entsorgen. Gemeinsam sorgen wir für Sauberkeit.

11.Versammlungen
Wir behalten uns das Recht vor, Personen, die sich dort aufhalten, den Zutritt zum Festivalgelände sofort zu verweigern, wenn wir den Verdacht haben, dass dort eine Versammlung stattfindet.

12.Erste Hilfe / EHBO
Es gibt einen Erste-Hilfe-/EHBO-Posten.

13.Brandschutz
Wir halten Brandschutzanweisungen für Sie bereit. Geraten Sie im Brandfall auf keinen Fall in Panik und informieren Sie uns umgehend. 

14.Bild- und/oder Tonaufnahmen
Es ist möglich, dass während Ihres Besuchs bei Pullingdays Ysselsteyn Kameras verwendet und/oder Tonaufnahmen gemacht werden. Jeder Besucher von Pullingdays Ysselsteyn erklärt sich (stillschweigend) mit der Erstellung von Aufnahmen einverstanden. Im Notfall können diese Aufnahmen Dritten als unterstützendes Material gezeigt werden. Besucher erklären sich außerdem (stillschweigend) damit einverstanden, dass diese Aufnahmen für Werbezwecke verwendet werden können.

Es ist nicht gestattet, Bild- und/oder Tonaufnahmen von Pullingdays Ysselsteyn ohne vorherige schriftliche Genehmigung von NTTO und Pullingdays Ysselsteyn zu veröffentlichenis.

14.a. Advertising
Jegliche Form von Werbung vor, während und nach der Veranstaltung im und um das Veranstaltungsgelände ist ohne Genehmigung des Veranstalters nicht gestattet.

15.Eigentum und Schaden
a.
Das Mitnehmen unseres Eigentums aus dem Gebäude oder dem dazugehörigen Gelände ist verboten; hierzu gehören auch übrig gebliebene Speisen und Getränke. Bei Beschädigung unseres Eigentums haften Sie für die Reparatur- und/oder Ersatzkosten. Schäden (einschließlich Verlust von Gegenständen), die von Besuchern/Freiwilligen an Dritten oder einem Vertragspartner von Pullingdays Ysselsteyn verursacht werden, werden vom Verursacher ersetzt. Dies gilt auch für Schäden an der Ausrüstung, die beispielsweise durch das Werfen von Getränken entstehen.

b. Die Organisation Pullingdays Ysselsteyn, ihre Vorstands- und Ausschussmitglieder sowie ihre ehrenamtlichen Helfer übernehmen keinerlei Haftung für Schäden und/oder Verlust von Eigentum auf und um das Festivalgelände. Dieser Ausschluss gilt auch für schwerwiegendere Schäden wie Tod und schwere Körperverletzung sowie für immaterielle Schäden.

16.Lost and found
Gefundene Gegenstände müssen Sie bei uns abgeben. Wir werden dann alles in unserer Macht Stehende tun, um diese Gegenstände ihren rechtmäßigen Eigentümern zurückzugeben.

17.Kleidung
Ihre Kleidung sollte ordentlich aussehen. Im Zweifelsfall entscheidet die Organisation oder der Freiwillige von Pullingdays Ysselsteyn.

18.Parkplatz/Fahrradabstellplatz
Sie müssen Ihr Fahrzeug/Fahrrad auf den dafür vorgesehenen Plätzen so abstellen, dass Dritte nicht belästigt werden. Bei Nichtbeachtung besteht die Gefahr, dass Ihr Fahrzeug/Fahrrad entfernt wird. Das Parken ist nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen gestattet. Das Abstellen Ihres Fahrzeugs/Fahrrads erfolgt auf eigene Gefahr.

19.Parc-Ferme und Wettkampfparcours

Der Zugang zu den Wettkampfstrecken und zum Parc-fermé ist für Unbefugte verboten. Besucher entlang der Strecke müssen sich vollständig hinter den Absperrungen aufhalten.

20.Offene Feuer

Offenes Feuer ist verboten, mit Ausnahme der Nutzung eines Grills im Reiterquartier und auf dem Campingplatz.

21.Camping
Auf dem Campingplatz gelten zusätzlich folgende Regeln.

21.a. Fahrzeuge
Motorisierte Fahrzeuge, mit Ausnahme von Wohnmobilen mit einer maximalen Länge von 7 Metern, sind auf dem Campingplatz nicht gestattet. Autos werden nach dem Abstellen Ihres Wohnwagens, Faltcaravans oder Wohnmobils auf dem Besucherparkplatz abgestellt. Während der Veranstaltung ist das Befahren des Campingplatzes mit Autos nicht gestattet.

21.a. . Zelte, Wohnwagen, Faltcaravans und Wohnmobile
Zelte, Wohnwagen, Faltcaravans und Wohnmobile sind erlaubt, sofern sie zugelassen sind und die zulässige Größe nicht überschreiten. Jede andere Art der Übernachtung ist nicht gestattet. Das Übernachten in anderen als den oben genannten Fahrzeugen ist nicht gestattet. Das Übernachten außerhalb des Campingplatzes ist ebenfalls nicht gestattet.

21.b. Generatoren
Tragbare Generatoren bis maximal 7,5 kVA sind auf dem Campingplatz erlaubt. Der Abstand zwischen Generator, Nachbarzelt und Ihrem Zelt muss jedoch mindestens 3 Meter betragen.

21.c. Öffnungszeiten
Der Campingplatz ist von Freitag, 19. September, 13:00 Uhr bis Sonntag, 21. September, 19:00 Uhr geöffnet. Außerhalb dieser Zeiten ist Camping nicht gestattet. Der Campingplatz ist nur für Besucher mit einem Campingticket und einem Stellplatzticket für Zelt, Wohnwagen, Faltcaravan oder Wohnmobil zugänglich. Besucher mit einer Tages- oder Wochenendkarte können den Campingplatz nicht nutzen.

21.d. Tickets
Campingtickets werden online verkauft. Es gibt also keinen Verkauf an der Abendkasse. Neben einem Stellplatzticket für Zelt, Wohnwagen, Faltcaravan oder Wohnmobil benötigt jeder Besucher ein Campingticket. Mit diesem Ticket hat er das ganze Wochenende über Zugang zum Wettkampfgelände und zum Partyzelt.

21.e. Campingplatz
Ein Stellplatz ist für Wohnwagen, Wohnmobile, Faltcaravans oder große Zelte vorgesehen. Die Stellplatzgröße beträgt 5 x 10 m. Die Kosten für einen Stellplatz betragen 50 € pro Stellplatz.

21.f. Einrichtungen
Auf dem Campingplatz gibt es Duschen und Toiletten. Es gibt keinen Strom.

21.g. Essen und Getränke
Das Mitbringen von Speisen und Getränken zum Eigenbedarf auf den Campingplatz ist gestattet, ausgenommen alkoholische Getränke.

 22.Klang
Pullingdays Ysselsteyn erzeugt regelmäßig mehr als 85 dB(A). Die Pullingdays Ysselsteyn Organisation, ihr Vorstand und ihre ehrenamtlichen Helfer übernehmen keine Haftung für etwaige Hörschäden. Ihr Aufenthalt bei Pullingdays Ysselsteyn erfolgt daher ausschließlich auf Ihr eigenes Risiko.

Verstärkte Musikanlagen sind nicht erlaubt. Nur tragbare Bluetooth-Lautsprecher mit einer maximalen Leistung von 60 Watt.

Verstärkte Musikanlagen sind nicht erlaubt. Nur tragbarer Bluetooth-Lautsprecher mit einer maximalen Leistung von 60 Watt.

23.Beschwerden
Bei Beschwerden jeglicher Art können Sie sich jederzeit an unseren Vorstand wenden. Beschwerden sollten immer unverzüglich nach ihrem Auftreten gemeldet werden, andernfalls erlischt Ihr Beschwerderecht.

24.Niederländisches Recht und niederländische Gerichte
Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Hausordnung/den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, werden dem zuständigen Zivilgericht vorgelegt.                                                                                                          

25.Bevor eine der Parteien einen Streitfall einem Gericht zur Beurteilung vorlegt, versuchen die Parteien, den Streitfall durch Problemlösungsverhandlungen umfassend beizulegen. Handelt es sich bei dem Kunden um eine Partei, die in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt, versuchen die Parteien, den Streitfall auf höchster Managementebene durch Problemlösungsverhandlungen umfassend beizulegen.                                                                      

26.Die Parteien werden etwaige zwischen ihnen entstehende Streitigkeiten streng vertraulich behandeln und gegenüber Dritten keine Aussagen hierzu machen.                                                                                                                                               

27.Die vorstehenden Bestimmungen des Artikels23 bleiben auch nach Beendigung des Abkommens in Kraft.        

Organisation und Freiwillige Pullingdays Ysselsteyn 10-06-2025